Schenkungsvertrag auf den Todesfall über eine bewegliche Sache

Fahrnisschenkungsvertrag auf den Todesfall

Beschreibung

Dieser Vertrag hilft Ihnen, wenn Sie einer begünstigen Person aufschiebend bedingt durch Ihren Tod eine bewegliche Sache (Fahrnis) schenken möchten: Etwa ein Möbelstück, ein Kunstwerk oder eine Weinsammlung. Der Schenkungsvertrag auf den Todesfall ist sofort bindend, die Schenkung wird aber erst nach dem Ableben des Geschenkgebers vollzogen.

Anwendungsfälle

Dieser Vertrag findet Anwendung, wenn Sie eine bewegliche Sache auf den Todesfall des Geschenkgebers verschenkt wird. Es wird dabei ein einem Vermächtnis ähnlicher wirtschaftlicher Zweck verfolgt.

Hinweise

Dieser Vertrag ist in Notariatsaktsform abzufassen.

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