Kreditvertrag
Ein Vertrag, um ein Darlehen über Geld gegen Zinsen zu gewähren. Der Kreditvertrag ist eine Sonderform des Darlehensvertrags.
Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten des Geschenkgebers und des Geschenknehmers von Fahrnissen, also etwa von Einrichtungsgegenständen, Kunstwerken oder Sammlerstücken.
Dieser Vertrag findet Anwendung, wenn eine bewegliche Sache verschenkt wird. Bitte beachten Sie, dass wir auch auf spezielle Schenkungsvarianten angepasste Vertragsmuster anbieten (zB Schenkungsverträge über bestimmte Fahrzeuge oder Tiere), die für derartige Fälle besser geeignet sind.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, wenn der Schenkungsgegenstand sogleich übergeben wird. Wird der Schenkungsgegenstand nicht übergeben, ist die Notariatsaktsform einzuhalten.
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Ein Vertrag, um bewegliche Sachen (Fahrnisse) zu tauschen.
Ein Vertrag, durch den ein Garant gegenüber dem Gläubiger (Garantienehmer) für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einsteht.